Künstlersozialabgabe endlich auf dem Prüfstand vor dem Bundesverfassungsgericht. Wie Sie wahrscheinlich wissen, müssen Sie für jede beauftragte Leistung an Designer, Texter, Journalisten, Entertainer und alle anderen im weitesten Sinne künstlerisch tätigen Auftragnehmer einen Beitrag an die Künstlersozialkasse abführen – unabhängig davon, ob Ihre Auftragnehmer dort versichert sind oder irgendeinen sonstigen Vorteil davon haben. Wir wollen, dass Sie wissen: WIR haben von dieser Zwangsabgabe gar nichts. Wir sind nicht bei der KSK versichert, wir müssen selbst für jeden freien Mitarbeiter, Texter, Fotografen etc. diese Abgabe abführen. Der Bund der Steuerzahler hat sich jetzt dieses fragwürdigen Gesetzes angenommen.


Hier der Artikel aus Der Steuerzahler, Heft 5/2009:

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